
Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: Das müssen Sie wissen
Wer den Traum von den eigenen vier Wänden im Raum Delmenhorst oder der umliegenden Region verwirklichen möchte, stellt schnell fest, dass neben dem eigentlichen Kaufpreis auch die sogenannten Kaufnebenkosten anfallen. Der größte Posten auf dieser Liste ist in der Regel die Grunderwerbsteuer.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Höhe der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen, wie sie berechnet wird und mit welchen legalen Kniffen Sie bares Geld sparen können.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?
Die Bundesländer dürfen die Höhe der Grunderwerbsteuer seit dem Jahr 2006 selbst festlegen. Der aktuelle Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt 5,0% des im Kaufvertrag vereinbarten Immobilien- oder Grundstückspreises.
Im bundesweiten Vergleich bewegt sich Niedersachsen damit im soliden Mittelfeld. Während Spitzenreiter wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein satte 6,5 % aufrufen, liegt die Steuer in Bayern und Sachsen bei 3,5%. Ob Sie nun ein Einfamilienhaus in Ganderkesee kaufen oder eine Eigentumswohnung in der Delmenhorster Innenstadt erwerben – der Satz von 5,0% gilt einheitlich im ganzen Bundesland.
Rechenbeispiel: So viel müssen Sie einplanen
Die Formel zur Ermittlung der Steuer ist simpel:
Kaufpreis x 0,05 = Grunderwerbsteuer
Kaufen Sie beispielsweise ein Haus in Delmenhorst zu einem Kaufpreis von 300.000€, fordert das Finanzamt eine Grunderwerbsteuer von exakt 15.000€. Diese Summe gehört zu den Nebenkosten und muss in der Regel aus dem Eigenkapital gezahlt werden, da Banken die Kaufnebenkosten selten mitfinanzieren.
Wann wird die Steuer fällig?
Sobald der Kaufvertrag beim Notar offiziell unterschrieben wurde, leitet dieser die Daten an das zuständige Finanzamt weiter. Kurze Zeit später erhalten Sie den Grunderwerbsteuerbescheid. Ab dem Erhalt des Bescheids haben Sie standardmäßig einen Monat Zeit, um die Summe zu begleichen. Erst nach Zahlungseingang stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung darf der Notar Sie nicht als neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen.
Legale Spartipps: So senken Sie die Steuerlast
Es gibt einige vollkommen legale Wege, wie Sie die Bemessungsgrundlage für die Steuer – und damit die Steuerzahlung selbst – reduzieren können:
- Mitverkauftes Inventar herausrechnen: Die Grunderwerbsteuer fällt nur auf Grund, Boden und das feste Gebäude an. Bewegliche Extras wie eine Einbauküche, die Gartenhütte, eine Sauna oder verbleibende Möbel können Sie im Kaufvertrag separat mit ihrem Zeitwert ausweisen lassen. Diese Summe wird vom steuerpflichtigen Kaufpreis abgezogen.
- Instandhaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen: Kaufen Sie eine Eigentumswohnung (WEG), wird die bereits angesparte Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft oft anteilig mitverkauft. Wird dieser Betrag im Kaufvertrag separat aufgeführt, entfällt darauf nach aktueller Rechtsprechung keine Grunderwerbsteuer.
Achtung beim Finanzamt: Der Wert des Inventars muss realistisch sein. Beträge über 15% des Gesamtkaufpreises hinterfragt das Finanzamt häufig und fordert Kaufbelege oder Nachweise an.
Wann entfällt die Grunderwerbsteuer komplett?
Das Grunderwerbsteuergesetz (§ 3 GrEStG) sieht wichtige Ausnahmen vor, bei denen keine Steuer erhoben wird:
- Verkauf in gerader Linie: Kaufen Sie eine Immobilie von Ihren Eltern, Großeltern oder eigenen Kindern, ist der Vorgang komplett steuerfrei. Auch der Verkauf zwischen Ehepartnern (oder nach einer Scheidung im Rahmen der Vermögensaufteilung) ist befreit. Hinweis: Der Verkauf unter Geschwistern ist hingegen voll steuerpflichtig!
- Schenkungen und Erbschaften: Geht die Immobilie durch ein Erbe oder eine Schenkung unter Lebenden auf Sie über, fällt keine Grunderwerbsteuer an (da hier das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz greift).
- Bagatellgrenze: Liegt der Kaufpreis (z. B. bei einem winzigen Splittergrundstück) unter 2.500€, wird keine Steuer fällig. Dies ist eine Freigrenze: Ab 2.501€ zahlen Sie auf den gesamten Betrag.
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