Wie im vergangenen Herbst beschlossen, wird es zum 1. Januar 2024 in Kraft treten: das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, 2024. Bei Eigentümern sorgt es - auch als Heizungsgesetz bezeichnet - für viele Fragen und Unsicherheiten. Damit Sie wissen, was auf Sie und Ihre Immobilie in Delmenhorst und Umgebung zukommt, haben wir die zentralen Punkte zusammengefasst.
Das Heizungsgesetz ist eine wegweisende Regelung, die darauf abzielt, den Wärmesektor nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Es beinhaltet eine Vielzahl von Vorschriften und Bestimmungen, die sowohl den Einbau neuer Heizungsanlagen als auch die Nutzung erneuerbarer Energien fördern. Das Gesetz legt Standards fest, die den Energieverbrauch von Heizungsanlagen reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollen. Es enthält auch Richtlinien zur Wärmedämmung von Gebäuden und zur Kontrolle der Energieeffizienz von Heizsystemen.
Die zentrale Vorgabe des GEG sieht vor, dass in der Zukunft nur noch Heizsysteme installiert werden, die zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Für Eigentümer heißt dies jedoch nicht grundsätzlich, dass noch bis zum 1. Januar eine entsprechende Heizungsanlage installiert werden muss. Je nach Art, Alter und Lage der Immobilie gelten Übergangsregelungen, die Eigentümern ausreichend Zeit zum Handeln ermöglichen.
Einzig für Neubauten gilt die Vorgabe ab 2024 uneingeschränkt. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohner muss ab 2026 eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung vorliegen, die die Umsetzung des Heizungsgesetzes regelt. In kleineren Städten greift diese Regelung ab 2028. Dennoch kann es sich bereits jetzt für Eigentümer lohnen, sich zu alternativen Heizsystemen zu informieren und auf eine entsprechende Energieberatung zurückzugreifen. Zur Umsetzung stehen aktuell verschiedene Förderprogramme bereit.
Wer aktuell in seinem Eigenheim mit einer Gas- oder Ölheizung heizt, kann dies vorerst auch weiterhin machen. Auch Reparaturen dieser Anlagen sind möglich. Wer eine solche Heizung neu installieren möchte, muss sich verpflichtend dazu beraten lassen. Je nach Kommune ist auch der Einbau einer Gasheizung möglich, die sich für eine Umrüstung auf den Betrieb mit Wasserstoff in der Zukunft eignet.
Wird eine Gasheizung zu 65 Prozent mit Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff betrieben, entspricht Sie den Forderungen des Heizungsgesetzes. Auch Pelletheizungen, elektrische Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz sind Möglichkeiten, die dem Ziel des GEG entsprechen. Welche Art des Heizsystems für Sie und Ihre Immobilie infrage kommt, klärt ein Energieberater mit Ihnen ab.
Gerne stellen wir als Makler für Delmenhorst, Ganderkesee, Stuhr und Umgebung den Kontakt zu versierten Experten her, die Sie bei der Umsetzung des Heizungsgesetztes begleiten.